Die gesetzliche Altersvorsorge basiert auf dem Umlageverfahren, das besagt, dass die eingezahlten Beiträge nicht gespart werden, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner verwendet werden. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur eine Beteiligung an den laufenden Einnahmen ab dem Renteneintrittsalter.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Manche Berufsgruppen müssen keine Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Hierzu zählen Beamte und Gleichgestellte wie z.B. Richter und Berufssoldaten. Da sie keine Beitrage zahlen, sind die Gehälter dieses Personenkreises von Anfang an entsprechend niedriger bemessen.
Das Umlageverfahren basiert auf dem Generationsvertrag, der wiederum auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Mit dem Generationsvertrag verpflichtet sich die jüngere Generation gegenüber der älteren Generation, die Rente empfängt, für diese zu sorgen. Da es nach neuen Berechnungen nach immer mehr ältere Menschen geben wird, also Personen die Rente empfangen, kommt es zu einem Konflikt. Dieser besteht darin, dass immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren müssen. Dies führt wiederum zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden.
Deshalb müssen entweder die Beiträge für die Renten erhöht werden oder die Leistungen für die Empfänger gekürzt werden. Im Jahre 2007 wurde ein Gesetzesvorschlag eingebracht, durch den die Höhe der laufenden Renten gesichert und dafür das Renteneintrittsalter und die Beitragshöhe erhöht werden soll. Diesem Gesetzesvorschlag nach erhöht sich das Regelrenteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat. Für die Folgejahrgänge steigt mit jedem weiteren Jahr das Eintrittsalter um einen weiteren Monat bis zu dem Jahrgang 1958, der in dem Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr in die Altersrente eintreten darf. Die Jahrgänge nach 1958 müssen dann mit einer beschleunigten Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen.
Das bedeutet, dass im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 eine volle Anhebung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr erhoben wird. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zu urteilen werden im Jahr 2030 ca. 3 Millionen zusätzliche Arbeitskräfte benötigt, um das Gleichgewicht im Umlageverfahren zu sichern. Dies zeigt wieder auf das, dass heutige Modell der Rentenversicherung in Zukunft versagen wird. Aus diesem Grund wird politisch stark für zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorgen geworben, da die gesetzliche Altersvorsorge in Zukunft nur noch den Grundbedarf abdecken soll und kann, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern, was anfangs noch das Ziel war.