Altersvorsorge mit Riester
Die Riester-Rente ist die ersetzende Altersvorsorge. Als staatliche geförderte Rente wurde Sie geschaffen, um dem sinkenden Rentenniveau der Gesetzlichen Rente entgegen zu wirken. Doch nicht jeder hat Anspruch auf die Förderung. Generell gilt: Alle Personen, welche gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind, unterliegen der unmittelbaren Förderfähigkeit der Riester-Rente. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine staatliche Zulage von maximal 154.- EUR / Jahr erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass man selber 4% des rentenversicherungspflichen Einkommens des Vorjahres (abzgl. 154.- EUR) jährlich privat in einem Riester-Vertrag anspart.
Steuerliche Vorteile bei der Riester Rente
Für viele Arbeitnehmer ist die Riester-Rente auch wegen der, je nach Einkommen abhängigigen, Steuerersinteressant. Die Riester-Rente ist vielmehr flexibel als oftmals vom Verbraucher angenommen wird. So passt sie sich dem Einkommen des Vorjahres an, ist Hatz IV – sicher, und muss bei Vertragsende nicht als Rente ausgezahlt werden.
Es besteht die Möglichkeit sich bei Rentenbeginn bis maximal 30% des Gesamtkapitals sofort auszahlen zu lassen und den Rest als Rente. Je nach Anbieter und Tarif ist es ist möglich die Riester-Rente mit Sonderzahlungen zu besparen. Gut beispielsweise wenn man ein 13. oder 14. gehalt erhält oder die Steuererückerstattung direkt wieder anlegen möchte.
Bei Sonderzahlungen hat man den Vorteil, dass die monatliche Belastung niedrig bleiben kann, man durch eine Einmaleinzahlung zum Jahresende jedoch Anspruch auf die gesamte staatliche Zulage erhält.
Riester Förderung berechnen
Die Förderung bei der Riester Rente: Die Riester-Rente wird zunehmend stärker gefördert. So erhält eine kindergeldberechtigte Person für jedes Kind, welches vor dem 01.01.2008 geboren ist: 185.- EUR / Jahr und für jedes Kind, welches ab dem 01.01.2008 geboren ist 300.- EUR / Jahr. Für jede Person, welche die Riester-Rente vor dem vollendeten 26. Lebensjahr abschließt und beginnen lässt erhält, gibt es einen Startbonus von 200-. EUR – in diesem Fall erhält der Riester-Sparer im ersten Jahr somit 354.- EUR. Für die Berechnung der Riester Renten Förderung empfehlen wir Ihnen den Riesterrente Rechner von www.baufinanzierungsrechner.eu.
Die Wohnriester Förderung: Mittlerweile gibt es auch das sogenannte Wohn-Riester-Produkt. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass man bei dem tarif flexibel bleibt – einige Anbieter koppeln die Wohn-Riester-Förderung mit einem Bausparvertrag, wodurch das produkt für den Verbraucher intransparent werden kann. Ein sehr guter Wohnriester Rechner findet sich ebenfalls bei www.baufinanzierungsrechner.eu. Weiterhin sollte man hierbei beachten, dass das Riester-Guthaben nach Abzug der Kosten mindestens 10.000.- EUR betragen muss, damit man das Guthaben förderunschädlich für Wohnzwecke entnehmen kann. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Riester-Rente in jedem Fall interessant für alle Personen ist, welche unmittelbar förderberechtigt sind – unabhängig von der Anzahl der Kinder und unabhängig vom Einkommen. Denn wo der Staat etwas nimmt, sollte man auch etwas nehmen, wenn man die Möglichkeit dazu hat.