Altersvorsorge

Die Definition der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden, um jedem, der aus dem Erwerbsleben ausscheidet, einen weiteren Lebensunterhalt zu gewährleisten. Dies soll ohne eine Einschränkungen des Lebensstandards geschehen.

Die Entstehungsgeschichte der Altersvorsorge geht bis in das 19. Jahrhundert zurück. Früher unterlag die Altersvorsorge traditionell dem Familienverband und wurde Jahrhunderte lang durch Sachleistungen in Form von Versorgung gewährleistet. Dies geschah im Verbund einer Großfamilie, in der die aktive und leistungsfähige Generation die nachwachsende und auch die alternde Generation versorgte.

Mit Beginn der Industrialisierung und der damit verbundenen Verarmung weiter Bevölkerungsschichten konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien zunehmend nicht in akzeptabler Weise gewährleistet werden. Deswegen wurde Ende des 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingeführt. Diese gesetzliche Rente war in dieser Zeit als eine kapitalgedeckte Rente angelegt.

Innerhalb des 20. Jahrhunderts ging der aufgebaute Kapitalstock aber verloren. Die Gründe hierfür waren die zwei Weltkriege, die lang anhaltende Inflation und die große Wirtschaftskrise. Deshalb wurde die gesetzliche Altersrente in den 50er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt. Dies führte dazu, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorge vom Familienverband zu größeren Gruppen wie dem Staat und dem Kollektiv der Versichertengemeinschaft verlagerte. Heutzutage führen aktuelle Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft dazu, dass sich diese Tendenz momentan ändert und die sich die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge verstärkt.

Heute setzt sich die Altervorsorge aus drei Fundamenten zusammen. Hierzu zählt zum Einen die gesetzliche Vorsorge. Diese wird durch Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens gewährleistet. Unter diesem Aspekt wird die gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung und die Beamtenversorgung zusammengefasst.

Das zweite Fundament besteht aus der ergänzenden erwerbsbasierten Alterssicherung wie z.B. einer Festgeld Anlage. Hierzu werden die Betriebliche Altersvorsorge und auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gezählt. Das dritte Fundament besteht aus der privaten Altersvorsorge. Diese wird durch die eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs gewährleistet. Hierzu zählen z.B. die Riester-Rente, Aktienfonds, die Rürup-Rente, Lebensversicherungen und auch Immobilienbesitz.